
USH | Steuern sparen beim Umzug
Ein Umzug bedeutet nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern geht oft auch ins Geld. Die gute Nachricht: In vielen Fällen können Sie Umzugskosten steuerlich absetzen – ob bei einem beruflich bedingten Wohnortswechsel oder im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen. Wer die richtigen Belege sammelt und seine Steuererklärung clever gestaltet, kann sich vom Finanzamt bares Geld zurückholen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten absetzbar sind, wann ein Umzug steuerlich anerkannt wird und welche Nachweise Sie benötigen.
Umzugskosten absetzen
das müssen Sie wissen
Beruflich bedingter Umzug: umfangreich absetzbar
Wenn Sie Ihren Wohnort aus beruflichen Gründen wechseln, haben Sie die Möglichkeit, eine Vielzahl an Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt erkennt den Umzug steuerlich an, wenn ein konkreter beruflicher Anlass vorliegt.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Sie nehmen eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland an.
- Sie verkürzen Ihren Arbeitsweg um mindestens 30 Minuten pro Strecke.
- Sie werden vom Arbeitgeber versetzt und müssen dafür umziehen.
- Sie treten zum ersten Mal in das Berufsleben ein und ziehen deshalb um.
In all diesen Fällen können Sie zahlreiche Ausgaben geltend machen. Dazu zählen:
- Transportkosten für das Umzugsunternehmen, Leihfahrzeuge oder Verpackungsmaterial
- Doppelte Mietzahlungen, wenn Sie in der Übergangszeit zwei Wohnungen parallel zahlen müssen
- Maklergebühren, wenn Sie eine Mietwohnung über eine Vermittlung gefunden haben
- Reise- und Übernachtungskosten, z. B. für Wohnungsbesichtigungen
- Verpflegungspauschalen für die Umzugstage
- Kosten für Nachhilfeunterricht, wenn schulpflichtige Kinder durch den Umzug schulisch benachteiligt sind
Tipp: Viele dieser Ausgaben können auch über Pauschalen angesetzt werden, sodass Sie nicht jede Quittung einzeln einreichen müssen. Die Höhe dieser Pauschalen wird regelmäßig angepasst. Es lohnt sich daher, sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater über die aktuellen Werte zu informieren.
Änderung der Umzugskostenpauschalen ab März 2024 (Haufe.de)
Privater Umzug: haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Auch bei einem rein privat motivierten Umzug – zum Beispiel wegen Familienzuwachs, Trennung, Wohnungskauf oder einem Ortswechsel – können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von steuerlichen Vorteilen profitieren. Zwar gelten in diesem Fall keine Werbungskosten, jedoch können Sie die Lohnkosten des beauftragten Umzugsunternehmens als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Das bedeutet: Bis zu 20 % der Arbeitskosten (maximal 4.000 € pro Jahr) können direkt von Ihrer Steuerlast abgezogen werden – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der tatsächlich zu zahlenden Steuer.
Wichtig ist:
- Sie müssen ein Umzugsunternehmen beauftragen, das Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt.
- Diese Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an.
Nicht berücksichtigt werden Materialkosten wie Umzugskartons oder Verpackungen. Auch Eigenleistungen (z. B. Freunde, die beim Tragen helfen) können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dennoch ist dieser Steuervorteil gerade bei größeren Umzügen mit professioneller Unterstützung ein echter Pluspunkt.
Umzugskostenpauschale: einfacher geht’s nicht
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, hat neben dem Einzelnachweis auch die Möglichkeit, die sogenannte Umzugskostenpauschale zu nutzen. Dabei handelt es sich um einen festgelegten Pauschalbetrag, den Sie ohne Belege steuerlich geltend machen können. Die Pauschale deckt kleinere Aufwendungen ab, etwa für Ummeldungen, Trinkgelder, Verpflegung, Reinigung oder Installationsarbeiten.
Beispielhafte Pauschalbeträge (Stand 2024):
- Ledige: 886 €
- Verheiratete / Alleinerziehende: 1.476 €
- Je mitziehendes Kind: zusätzlich 590 €
Umzugspauschalen 2024 (www.bayerntax.de)
Die Pauschale gilt nur bei beruflich bedingtem Umzug und kann zusätzlich zu belegten Einzelkosten – etwa für das Umzugsunternehmen – geltend gemacht werden. Sie ist ideal für alle, die nicht jeden Beleg sammeln möchten, aber dennoch einen finanziellen Ausgleich für den Umzugsaufwand erhalten wollen.
Wichtig: Belege und Nachweise aufbewahren
Ob Sie Ihren Umzug aus beruflichen oder privaten Gründen durchführen – gründliche Dokumentation ist das A und O, wenn Sie Kosten steuerlich absetzen möchten. Ohne entsprechende Nachweise erkennt das Finanzamt Ihre Angaben nicht an.
Achten Sie deshalb auf:
- Rechnungen mit vollständiger Leistungsbeschreibung, ausgestellt auf Ihren Namen
- Kontoauszüge oder Überweisungsbelege als Nachweis für die Zahlung (Barzahlungen sind steuerlich nicht gültig)
- Schriftliche Bestätigungen vom Arbeitgeber, falls der Umzug berufsbedingt erfolgt (z. B. bei Versetzungen oder Arbeitsplatzwechsel)
Je besser Ihre Unterlagen vorbereitet sind, desto einfacher wird die Eintragung in der Steuererklärung – und desto höher die Chance, dass Ihre Ausgaben in vollem Umfang berücksichtigt werden. Bei komplexeren Fällen oder Unsicherheiten ist es empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um das volle Potenzial auszuschöpfen.
Wissenswertes
Wann gilt ein Umzug als beruflich veranlasst?
Ein Umzug wird dann als beruflich veranlasst anerkannt, wenn er in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht. Klassische Fälle sind ein Wechsel des Arbeitgebers, eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort oder der Eintritt ins Berufsleben nach Studium oder Ausbildung.
Auch eine erhebliche Verkürzung der täglichen Pendelzeit – in der Regel um mindestens 30 Minuten pro Strecke – kann ein beruflicher Anlass sein. Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob der Umzug auf eigene Initiative oder auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgt – entscheidend ist die objektive berufliche Notwendigkeit. In solchen Fällen können Sie Ihre Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Kann ich den privaten Umzug komplett absetzen?
Ein privat motivierter Umzug – etwa aus familiären, wohnlichen oder persönlichen Gründen – kann steuerlich nicht vollständig abgesetzt werden. Dennoch besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend zu machen.
Konkret bedeutet das: Sie können bis zu 20 % der Arbeitskosten für das beauftragte Umzugsunternehmen, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung vom Dienstleister erhalten und den Betrag unbar (z. B. per Überweisung) bezahlen. Materialkosten wie Kartons oder Eigenleistungen (z. B. durch Freunde oder Familie) sind hingegen nicht absetzbar.
Wie bekomme ich die Umzugskostenpauschale?
Die Umzugskostenpauschale ist eine steuerliche Erleichterung für Personen, die aus beruflichen Gründen umziehen. Anstatt jede einzelne Ausgabe belegen zu müssen, dürfen Sie einen festgelegten Pauschalbetrag als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben.
Dazu tragen Sie den aktuellen Pauschalwert einfach in der Anlage N unter „weitere Werbungskosten“ ein. Die Pauschale gilt zusätzlich zu belegbaren Einzelkosten wie z. B. Umzugsunternehmen, Fahrtkosten oder doppelte Miete.
Wichtig: Die Pauschale wird nicht automatisch berücksichtigt, sondern muss aktiv angegeben werden. Sie ist ausschließlich für beruflich bedingte Umzüge vorgesehen – private Umzüge sind ausgeschlossen.
Bietet USH eine steuerlich absetzbare Rechnung?
Ja – bei USH erhalten Sie auf Wunsch eine vollständig steuerlich absetzbare Rechnung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Unsere Rechnungen enthalten eine transparente Aufschlüsselung der Leistungen sowie alle erforderlichen Angaben für Ihre Steuererklärung.
Das bedeutet: Wenn Sie Ihren Umzug beruflich veranlassen oder die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen möchten, haben Sie mit uns die nötigen Nachweise direkt zur Hand. Gerne beraten wir Sie auch dazu, wie Sie Ihre Umzugskosten optimal dokumentieren – damit Sie neben einem reibungslosen Umzug auch steuerlich profitieren.
Noch Fragen?
Wie bieten Ihnen sämtliche Informationen und Ressourcen für Ihren Umzug in Hamburg, damit Sie entspannt und wohlbehalten in Ihrem neuen Zuhause ankommen.
040 / 74072292

Umzug
Alles rund um Ihren Umzug in & ab der Hansestadt Hamburg auf einen Blick.

Privatumzug
Hier finden Sie alle Informationen Rund um das Thema Privatumzug in Hamburg

Firmenumzug
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema Firmenumzug in Hamburg

Umzugsunternehmen
Hier finden Sie alle Informationen Rund um unser Umzugsunternehmen in Hamburg